Die häusliche Pflege eines Familienmitglieds oder Freundes kann für Betroffene eine enorme Herausforderung darstellen. Nicht nur emotional wird die Pflege eines nahestehenden Menschen zu einer Belastung, sondern auch finanziell kann sie eine große Last darstellen. Schließlich müssen nicht nur eventuell anfallende Pflegeleistungen, sondern auch eventuelle Umbaumaßnahmen am Wohnraum oder die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln bezahlt werden. Um die finanziellen Belastungen im Falle einer häuslichen Pflege zu minimieren, gibt es jedoch einige Möglichkeiten, die Betroffene in Betracht ziehen können.
Einleitung: Die Herausforderung der häuslichen Pflege
Die häusliche Pflege eines Familienmitglieds oder Freundes kann für Betroffene eine enorme Herausforderung darstellen. Nicht nur emotional wird die Pflege eines nahestehenden Menschen zu einer Belastung, sondern auch finanziell kann sie eine große Last darstellen.
Kosten für Pflegeleistungen, Anpassungen der Wohnung und medizinische Geräte summieren sich schnell. Für viele Familien stellt sich die Frage: Wie können wir die finanzielle Belastung minimieren, ohne Abstriche bei der Qualität der Pflege zu machen?
Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Last zu reduzieren. In diesem Artikel stellen wir Ihnen praktische Tipps und Ressourcen vor, die Ihnen helfen können, die Kosten der häuslichen Pflege besser zu bewältigen.
Private Pflegezusatzversicherung
Eine private Pflegezusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Sie hilft dabei, die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen.
Je nach Anbieter und Tarif können verschiedene Leistungen abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise professionelle Pflegekräfte, Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder Gehhilfen sowie Kosten für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Es lohnt sich, frühzeitig über einen Abschluss nachzudenken, da die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen.
Arten der Pflegezusatzversicherung
Es gibt verschiedene Modelle der privaten Pflegezusatzversicherung. Das Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag bei Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekostenversicherung erstattet tatsächlich entstandene Kosten bis zu einer vereinbarten Obergrenze.
Zusätzlich gibt es den staatlich geförderten Pflege-Bahr, bei dem der Staat einen jährlichen Zuschuss von 60 Euro zu den Beiträgen leistet. Dieser hat allerdings bestimmte Mindestanforderungen an die Leistungshöhe.
Staatliche Leistungen optimal nutzen
Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Versicherung, die bei Pflegebedürftigkeit finanzielle Leistungen gewährt. Sie ist für alle Versicherten verpflichtend und bietet eine Grundabsicherung im Pflegefall.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn diese von Angehörigen oder Freunden zu Hause gepflegt wird. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und kann für die Anerkennung der Pflegeleistung genutzt werden.
Übersicht: Pflegegeld nach Pflegegrad (Stand 2026)
Pflegegrad 2: 332 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 573 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 765 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 947 Euro monatlich
Hinweis: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
Kombination von Leistungen
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren. Bei der sogenannten Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, wenn Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Leistungen zu, die viele Betroffene nicht kennen. Dazu gehören der Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.
Finanzielle Planung und Vorsorge
Eine frühzeitige finanzielle Planung kann helfen, die Kosten der Pflege besser zu bewältigen. Verschiedene Instrumente stehen zur Verfügung, um finanziell für den Pflegefall vorzusorgen.
Die Pflegerentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die speziell für den Pflegefall konzipiert ist. Sie zahlt bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente aus, die zur Finanzierung der Pflegekosten verwendet werden kann.
Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung wird die Pflegerente unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt. Sie steht dem Versicherten frei zur Verfügung und kann flexibel eingesetzt werden.
Weitere Vorsorgemöglichkeiten
Neben Versicherungen können auch andere Sparformen zur Pflegevorsorge genutzt werden. Dazu gehören klassische Sparpläne, Wertpapieranlagen oder Immobilien, die im Pflegefall veräußert oder beliehen werden können.
Sprechen Sie mit einem unabhängigen Finanzberater über Ihre individuellen Möglichkeiten. Berücksichtigen Sie dabei auch steuerliche Aspekte und die Anrechenbarkeit von Vermögen bei Sozialleistungen.
Wohnraumanpassung und Zuschüsse
In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, den Wohnraum an die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen anzupassen. Barrierefreie Umbauten ermöglichen es, länger selbstständig zu Hause zu leben und reduzieren den Pflegeaufwand.
Typische Maßnahmen umfassen den Einbau von Treppenliften, die Anpassung von Badezimmern mit bodengleichen Duschen und Haltegriffen sowie die Verbreiterung von Türen für Rollstühle.
Finanzierungsmöglichkeiten für Umbauten
Die Pflegekasse gewährt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann dieser Betrag auf bis zu 16.000 Euro steigen.
Zusätzlich bietet die KfW-Bank zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für altersgerechte Umbauten an. Das Programm "Altersgerecht Umbauen" fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung unabhängig vom Alter.
Auch Sozialhilfeträger können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewähren. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über regionale Förderprogramme und Beratungsangebote.
Steuerliche Entlastungen nutzen
Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.
Als pflegebedürftige Person können Sie Aufwendungen für die Pflege als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Dazu gehören Kosten für Pflegedienste, Pflegeheime oder die Beschäftigung einer Pflegekraft.
Pflege-Pauschbetrag für Angehörige
Pflegende Angehörige können den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Dieser beträgt je nach Pflegegrad zwischen 600 und 1.800 Euro jährlich und wird ohne Nachweis konkreter Ausgaben gewährt.
Voraussetzung ist, dass die Pflege im Inland in der eigenen Wohnung oder der Wohnung des Pflegebedürftigen erfolgt. Der Pauschbetrag kann zwischen mehreren Pflegepersonen aufgeteilt werden.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
- Private Vorsorge: Eine Pflegezusatzversicherung kann die Lücke zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Kosten schließen – je früher abgeschlossen, desto günstiger.
- Staatliche Leistungen: Nutzen Sie alle Ansprüche aus der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Zuschüsse für Hilfsmittel.
- Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse plus KfW-Förderung für barrierefreie Umbauten.
- Steuerliche Vorteile: Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen und den Pflege-Pauschbetrag nutzen.
- Professionelle Beratung: Nutzen Sie kostenlose Angebote der Pflegestützpunkte und Verbraucherzentralen für eine umfassende Beratung.
Die finanzielle Belastung bei häuslicher Pflege ist eine Herausforderung, die viele Familien betrifft. Mit den richtigen Strategien und der Nutzung aller verfügbaren Unterstützungsangebote lässt sich diese Last jedoch deutlich reduzieren.
Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen und unabhängige Finanzberater können Ihnen helfen, die für Ihre Situation optimale Lösung zu finden.