Der Brief Ihrer Pflegekasse liegt aufgeschlagen auf dem Küchentisch. Mittendrin taucht ein Wort auf, das Sie noch nie gelesen haben: Pflegeneuordnungsgesetz. Schon nach dem zweiten Satz stellt sich die bange Frage: Bekommt Ihre Mutter ab 2027 noch genug Pflegegeld, um weiterhin zu Hause versorgt zu werden? Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt derzeit als Referentenentwurf vor. Es soll Pflegegeld und Sachleistungen zu einem gemeinsamen Budget zusammenführen. Für pflegende Angehörige zählt jetzt vor allem eines: den tatsächlichen Zeitplan kennen und wissen, welche Schritte sich schon heute konkret vorbereiten lassen.
Pflegeneuordnungsgesetz: Der geplante Umbau von Pflegegeld und Sachleistungen
Das Pflegeneuordnungsgesetz existiert bislang nur als Referentenentwurf. Noch ist nichts beschlossen, und Details können sich im weiteren Verfahren verschieben. Trotzdem lässt sich schon jetzt lesen, welche Richtung die Reform nehmen soll. Im Zentrum steht ein gemeinsames Budget für Pflegegeld und Sachleistungen. Bisher sind beide Leistungsarten strikt getrennt. Wer Pflegegeld bezieht, erhält eine feste Geldsumme. Wer einen Pflegedienst beauftragt, rechnet über Sachleistungen ab. Wer beides kombinieren möchte, muss die Beträge bislang aufwendig anteilig aufteilen. Viele Familien empfinden dieses System als unflexibel und schwer durchschaubar. Der Entwurf sieht vor, diese strikte Trennung aufzuweichen. Stattdessen soll ein sogenanntes Kombi-Budget entstehen, aus dem sich Geld- und Sachleistungen freier mischen lassen. Familien könnten so selbst entscheiden, wie viel professionelle Unterstützung sie einkaufen und wie viel Pflegegeld sie für die eigene Betreuung behalten. Für pflegende Angehörige, die Berufstätigkeit und Pflegeaufgaben unter einen Hut bringen müssen, wäre das mehr Spielraum. Wie hoch das künftige Gesamtbudget ausfällt und ob einzelne Pflegegrade dabei schlechter gestellt werden, beziffert der Entwurf bislang nicht. Genau diese offene Frage sorgt derzeit für Verunsicherung bei betroffenen Familien.
„Viele Angehörige melden sich bei uns, sobald sie einen Brief zum Pflegeneuordnungsgesetz in der Hand halten – meist geht es um die Frage, ob der eigene Pflegegrad davon betroffen ist", berichtet eine Pflegeberaterin aus einem bayerischen Pflegestützpunkt. „Wer schon vorher seinen aktuellen Bescheid kennt, kommt in der Beratung deutlich schneller voran."
Zeitplan bis 2027: Diese Stationen durchläuft das Gesetz noch
Ein Referentenentwurf ist erst der Anfang. Bis das Pflegeneuordnungsgesetz tatsächlich gilt, durchläuft es mehrere Stationen. Nach der Abstimmung zwischen den Ministerien folgt der Kabinettsbeschluss. Damit macht sich die Bundesregierung den Entwurf offiziell zu eigen. Anschließend wandert das Gesetz in den Bundestag. Dort beraten Ausschüsse den Text, oft folgen Anhörungen von Sozialverbänden und Pflegeorganisationen. Auch der Bundesrat muss zustimmen, bevor das Gesetz ausgefertigt werden kann. Erst danach tritt es in Kraft. Nach aktuellem Zeitplan der Bundesregierung soll das im Laufe des Jahres 2027 geschehen. Sozialreformen dieses Ausmaßes verzögern sich in der Praxis jedoch häufig. Ein paar Monate Verschiebung wären keine Überraschung. Für pflegende Angehörige heißt das vor allem eines: Die kommenden Monate eignen sich zum Beobachten, nicht zum endgültigen Umplanen der Finanzen.
- Referentenentwurf (aktueller Stand): Abstimmung zwischen den Ministerien, Inhalte noch veränderbar.
- Kabinettsbeschluss: Die Bundesregierung verabschiedet den Entwurf offiziell, das parlamentarische Verfahren beginnt.
- Bundestag und Bundesrat: Ausschussberatungen, Anhörungen und Abstimmungen in beiden Kammern.
- Geplantes Inkrafttreten: Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027, Verschiebungen sind möglich.
Vorbereitungs-Checkliste: Das können Sie schon jetzt klären
Auch ohne finalen Gesetzestext lässt sich einiges vorbereiten. So überrascht Sie das Pflegeneuordnungsgesetz nicht plötzlich mitten im Familienalltag. Werfen Sie zunächst einen Blick auf den aktuellen Pflegegradbescheid. Nur wer den Ist-Zustand kennt, erkennt später, was sich wirklich ändert. Ein Termin beim örtlichen Pflegestützpunkt lohnt sich ebenfalls. Dort erhalten Sie unabhängige Beratung dazu, welche Leistungen aktuell zustehen und wie sich mögliche Änderungen auswirken könnten. Sprechen Sie innerhalb der Familie außerdem offen darüber, wer welche Aufgabe übernimmt. Anträge, Behördengänge, Finanzen und die tägliche Betreuung sollten klar verteilt sein. Halten Sie diese Zuständigkeiten schriftlich fest. So gehen wichtige Fristen nicht zwischen mehreren Beteiligten verloren. Dokumentieren Sie zudem die laufenden Ausgaben für Pflegehilfsmittel und -leistungen. Diese Zahlen dienen später als Vergleichswert, sobald sich die Struktur ändert. Wer sich in den Newsletter der eigenen Pflegekasse einträgt, verpasst zudem keine offizielle Mitteilung zum Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens.
- Pflegegradbescheid prüfen: Aktuellen Status und bewilligte Leistungen genau kennen.
- Beratung einholen: Termin beim Pflegestützpunkt oder bei einer Sozialberatung vereinbaren.
- Zuständigkeiten klären: Innerhalb der Familie schriftlich festhalten, wer welche Aufgabe übernimmt.
- Ausgaben dokumentieren: Kosten für Pflegeleistungen und Hilfsmittel als Vergleichswert sammeln.
- Informationsquellen abonnieren: Newsletter der Pflegekasse und offizielle Ministeriumsmitteilungen verfolgen.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Noch kein Gesetz: Das Pflegeneuordnungsgesetz ist aktuell ein Referentenentwurf – konkrete Beträge stehen nicht fest.
- Kombi-Budget geplant: Pflegegeld und Sachleistungen sollen künftig flexibler kombinierbar sein, statt strikt getrennt zu bleiben.
- Mehrstufiges Verfahren: Kabinettsbeschluss sowie Bundestags- und Bundesratsverfahren stehen noch aus.
- Inkrafttreten voraussichtlich 2027: Verzögerungen sind bei Reformen dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich.
- Jetzt handeln statt abwarten: Pflegegradbescheid prüfen, Beratung einholen und Zuständigkeiten innerhalb der Familie klären.