Medikationsplan in der ePA: Zugriff für Angehörige als Vertretung
Technologie für Senioren

Medikationsplan in der ePA: Zugriff für Angehörige als Vertretung

By Julia Schneider • 3. August 2026 • 5 Min. Lesezeit

Ihre Mutter kommt vom Kardiologen nach Hause – mit einem neuen Blutdrucksenker im Gepäck. Der Hausarzt weiß davon noch nichts, und in der Apotheke landen am Ende zwei Präparate mit vergleichbarem Wirkmechanismus im Medikamentenschrank. Genau solche Lücken soll der elektronische Medikationsplan schließen, der als Teil der ePA für alle ab Sommer 2026 starten soll. Für pflegende Angehörige stellt sich dann vor allem eine praktische Frage: Wie richten Sie die digitale Vertretung ein, damit Sie den Medikationsplan Ihrer Mutter einsehen können, bevor eine Doppelverordnung zum Problem wird – und was zeigen Sie dem Arzt davon konkret vor Ort?

So richten Sie die Vertretungsberechtigung in der ePA-App ein

Der Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan funktioniert nicht automatisch – er muss aktiv freigegeben werden, und zwar von der pflegebedürftigen Person selbst oder von ihrer gesetzlichen Vertretung, etwa im Rahmen einer Vorsorgevollmacht. Die Freigabe erfolgt über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse, üblicherweise unter einem Menüpunkt wie 'Vertretung verwalten' oder 'Zugriffsrechte'. Dort lässt sich eine bestimmte Person – etwa die Tochter oder der Sohn – mit Name und Kontaktdaten hinterlegen und erhält anschließend eigene Zugangsdaten oder eine Verknüpfung mit dem eigenen Kassenkonto. Wichtig: Die vertretene Person entscheidet dabei, ob nur Leserechte oder auch Verwaltungsrechte vergeben werden. Für die reine Einsicht in den Medikationsplan genügt in der Regel die einfache Leseberechtigung, ohne dass Angehörige weitere Gesundheitsdaten verändern können. Bei Personen mit fortgeschrittener Demenz, die selbst keine digitale Einwilligung mehr erteilen können, übernimmt in der Praxis meist die bereits bestellte Betreuungsperson diesen Schritt, gegebenenfalls mit Nachweis des Betreuungsausweises gegenüber der Krankenkasse.

  • Wer freigeben darf: Die pflegebedürftige Person selbst oder ihre gesetzliche Vertretung mit entsprechendem Nachweis.
  • Wo die Freigabe erfolgt: Im Menüpunkt 'Vertretung' oder 'Zugriffsrechte' der ePA-App der Krankenkasse.
  • Welche Rechte sinnvoll sind: Für das reine Einsehen des Medikationsplans reicht eine Leseberechtigung ohne Verwaltungsrechte.
  • Was bei Demenz gilt: Die bestellte Betreuungsperson kann die Freigabe stellvertretend mit Betreuungsausweis vornehmen.
💡 Praxis-Tipp: Richten Sie die Vertretung möglichst gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person ein, solange diese noch selbst zustimmen kann – das erspart später aufwendige Nachweisverfahren gegenüber der Krankenkasse.
Ein typisches Beispiel aus dem Pflegealltag: Eine Tochter, die als digitale Vertretung für ihre Mutter eingerichtet ist, entdeckt beim Blick in den elektronischen Medikationsplan vor dem Facharzttermin, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander ein Schmerzmittel mit ähnlichem Wirkstoff verordnet hatten – ein Hinweis, der beim klassischen Papierzettel vermutlich unbemerkt geblieben wäre.

Praxis-Guide: Screenshot, Export und Offline-Zugriff für den Arztbesuch

Sobald die Vertretungsberechtigung eingerichtet ist, lässt sich der elektronische Medikationsplan grundsätzlich in Echtzeit über das eigene Smartphone abrufen. In der Arztpraxis ist die WLAN-Verbindung jedoch nicht immer stabil, und ein hängender Ladebildschirm kostet in einem ohnehin engen Zeitfenster wertvolle Minuten. Deshalb empfiehlt sich vor jedem Termin eine einfache Routine: Öffnen Sie den Medikationsplan zu Hause, prüfen Sie ihn auf Aktualität und sichern Sie ihn entweder als Bildschirmfoto oder über die Exportfunktion der App als PDF-Datei. So haben Sie die Informationen auch dann zur Hand, wenn die Verbindung vor Ort schwach ist oder die Praxis kein Gäste-WLAN anbietet. Bei mehreren pflegenden Angehörigen, die sich die Termine teilen, lohnt es sich, den aktuellen Screenshot zusätzlich in einer gemeinsamen Chatgruppe oder einer geteilten Ablage zu hinterlegen, damit alle Beteiligten denselben Kenntnisstand haben. Notieren Sie sich außerdem das Datum des Exports auf dem Screenshot selbst, etwa durch ein zusätzliches Foto der Uhrzeit-Anzeige, damit im Gespräch klar ist, wie aktuell die gezeigten Angaben tatsächlich sind.

  • Vor dem Termin exportieren: Medikationsplan zu Hause mit stabilem WLAN als PDF oder Screenshot sichern.
  • Aktualität dokumentieren: Datum und Uhrzeit des Exports festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Offline vorzeigbar machen: Screenshot oder PDF lokal auf dem Smartphone speichern, nicht nur in der App selbst.
  • Mit anderen Angehörigen teilen: Aktuellen Stand in einer gemeinsamen Ablage oder Chatgruppe hinterlegen.
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Der Gesprächsleitfaden für den Arztbesuch: Diese Fragen zählen

Der exportierte Medikationsplan entfaltet seinen Wert erst richtig, wenn er im Gespräch mit dem Arzt aktiv genutzt wird – ein bloßes Vorzeigen reicht selten aus. Sinnvoll ist es, sich vorab drei bis vier konkrete Fragen zu notieren und diese im Termin gezielt anzusprechen, statt auf spontane Erinnerung zu setzen. Fragen Sie etwa, ob alle im Plan gelisteten Präparate weiterhin in der aktuellen Dosierung notwendig sind, oder ob sich durch eine neue Verordnung Wechselwirkungen mit bereits bestehenden Medikamenten ergeben könnten. Bei Diuretika und anderen entwässernden Wirkstoffen lohnt sich in den Sommermonaten die gezielte Nachfrage, ob die Dosierung an höhere Außentemperaturen und ein verändertes Trinkverhalten angepasst werden sollte, da hier das Risiko für einen gefährlichen Flüssigkeitsmangel steigt. Auch die Frage nach abgesetzten, aber im Plan noch aufgeführten Medikamenten gehört in jeden Gesprächsleitfaden, denn veraltete Einträge sind eine der häufigsten Fehlerquellen. Wer als Vertretung eingerichtet ist, kann diese Fragen unabhängig davon stellen, ob die pflegebedürftige Person selbst noch alle Details erinnert oder aktiv kommunizieren kann.

💡 Praxis-Tipp: Formulieren Sie Ihre Fragen konkret statt allgemein – 'Ist das Diuretikum bei aktueller Hitze noch richtig dosiert?' bringt im kurzen Arzttermin mehr als eine offene Frage nach möglichen Wechselwirkungen.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Freigabe ist aktiv nötig: Die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzliche Vertretung muss den Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan über die 'Vertretung'-Funktion der ePA-App ausdrücklich freigeben.
  • Leserechte genügen meist: Für das reine Einsehen des Medikationsplans reicht eine einfache Leseberechtigung, ohne dass Angehörige Verwaltungsrechte benötigen.
  • Screenshot und Export sichern den Termin: Wer den Medikationsplan vor dem Arztbesuch als PDF oder Bildschirmfoto exportiert, ist auch bei schwachem WLAN vor Ort handlungsfähig.
  • Ein Gesprächsleitfaden macht den Unterschied: Konkrete Fragen zu Dosierung, Wechselwirkungen und Sommeranpassungen bei Diuretika holen den größten Nutzen aus dem Praxistermin.
  • Start ist für Sommer 2026 geplant: Die genaue Ausgestaltung des elektronischen Medikationsplans in der ePA für alle ist noch nicht final beschlossen – informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.
Hinweis zur Erstellung dieses Artikels

Dieser Artikel wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt und kann fehlerhafte Informationen enthalten. Die Inhalte dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten kontaktieren Sie uns bitte unter info@cleartime.de.

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