Anfang Januar flattert vielen Familien ein Brief der Betreuungsagentur ins Haus: 180 Euro mehr im Monat, ab sofort. So erging es der Tochter, deren Mutter seit drei Jahren von einer polnischen Betreuungskraft versorgt wird – bislang zu einem Festpreis von 2.650 Euro monatlich, künftig für 2.830 Euro. Der Grund: Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro auch für entsandte Betreuungskräfte, und Bereitschaftszeit zählt erstmals ausdrücklich als Arbeitszeit. Wie hoch der Aufschlag für die 24-Stunden-Betreuung tatsächlich ausfällt, hängt jedoch stark davon ab, wie die Agentur Bereitschaftszeit bisher schon abgerechnet hat. Wer die Betreuung der Eltern aus der Ferne organisiert, sollte deshalb genau nachrechnen, statt der Preiserhöhung blind zu vertrauen.
Was die 24-Stunden-Betreuung 2026 tatsächlich kostet
Wie stark die Kosten steigen, hängt vom Ausgangspunkt ab. Zwei Rechnungen zeigen die Spannweite. Im ersten Fall wurde Bereitschaftszeit schon vor 2026 anteilig vergütet, die Agentur musste die Stundensätze lediglich an den neuen Mindestlohn anpassen. Genau das erklärt den moderaten Sprung um 180 Euro im eingangs beschriebenen Beispiel. Im zweiten Fall, dem tatsächlichen Worst Case, wurde Bereitschaftszeit bislang gar nicht oder nur symbolisch bezahlt. Bei acht Stunden Bereitschaft täglich entstehen dann bei vollem Mindestlohn zusätzliche Lohnkosten von rund 111 Euro pro Tag – hochgerechnet auf 30 Tage etwa 3.340 Euro im Monat. Dieser Betrag verteilt sich zwar auf Agentur, Vermittlungsstruktur und Familie, kann aber dennoch drastisch ausfallen. Für die 24-Stunden-Betreuung bedeutet das: Wer bereits sauber kalkuliert hat, zahlt oft nur 5 bis 8 Prozent mehr. Wer bislang von einer Grauzone profitierte, muss mit deutlich höheren Aufschlägen rechnen. Genau diese Differenz erklärt, warum Nachbarn und Bekannte von völlig unterschiedlichen Erhöhungen berichten.
Illustratives Beispiel aus dem Pflegealltag: Eine andere Familie zahlte für die 24-Stunden-Betreuung ihres Vaters bislang 2.400 Euro monatlich, ohne dass Bereitschaftszeit im Vertrag überhaupt aufgeführt war. Nach der Umstellung auf die neue Rechtslage verlangt die Agentur ab 2026 rund 700 Euro mehr – ein Betrag, der sich erst nach genauer Nachfrage als korrekte Nachberechnung von acht Stunden bislang unvergüteter Bereitschaftszeit erklären lässt.
Warum bestehende Betreuungsverträge jetzt auf dem Prüfstand stehen
Verträge aus der Zeit vor 2026 kalkulierten Bereitschaftszeit oft pauschal – oder ließen sie schlicht unberücksichtigt. Viele Modelle der 24-Stunden-Betreuung bewegten sich dadurch in einer rechtlichen Grauzone, unabhängig davon, ob die Betreuungskraft entsandt oder selbstständig tätig war. Erst die neue Regelung macht sichtbar, welche dieser Konstruktionen tatsächlich tragfähig sind. Wer den Betreuungsalltag aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land organisiert, kann die Arbeit vor Ort kaum kontrollieren. Die Verantwortung für einen rechtskonformen Vertrag bleibt trotzdem bei der Familie. Ein gelegentliches Telefonat mit der Agentur reicht dafür nicht aus. Stellen Sie stattdessen konkrete Fragen: Wie viele Stunden Bereitschaftszeit sind vertraglich festgehalten? Wird der Mindestlohn für jede Arbeitsstunde inklusive Bereitschaft ausgewiesen? Liegt ein Nachweis über die Entsendebedingungen vor? Existiert eine schriftliche Dokumentation von Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten? Und wurde die Preisanpassung mit Verweis auf konkrete Paragrafen begründet? Erst wenn die Agentur diese Fragen beantwortet, lässt sich der Vertrag realistisch einschätzen.
- Bereitschaftsstunden vertraglich fixiert? Ohne genaue Stundenzahl lässt sich keine Preiserhöhung nachvollziehen.
- Mindestlohn für alle Stunden ausgewiesen? Grundarbeitszeit und Bereitschaftszeit müssen getrennt und korrekt verrechnet sein.
- Entsendenachweis vorhanden? Fehlende Unterlagen deuten auf ein rechtlich unsicheres Modell hin.
- Zeiterfassung dokumentiert? Eine klare Trennung von Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeit ist Pflicht.
So prüfen Sie die Preiserhöhung Schritt für Schritt
Bevor Sie eine neue Rechnung akzeptieren, lohnt sich ein strukturierter Vergleich zwischen altem und neuem Vertrag. Notieren Sie zunächst den bisherigen Monatspreis. Stellen Sie ihm anschließend den neuen Betrag gegenüber. Die Differenz sollte sich rechnerisch aus Mindestlohn und vereinbarten Bereitschaftsstunden ableiten lassen. Im eingangs beschriebenen Beispiel ergibt die Erhöhung um 180 Euro bei acht Stunden täglicher Bereitschaft einen Mehrbetrag von rund 0,75 Euro pro Bereitschaftsstunde – ein Wert, der im Rahmen der neuen Vorgaben plausibel ist. Weicht die geforderte Summe deutlich davon ab, fragen Sie konkret nach, welche zusätzlichen Positionen eingerechnet wurden. Bitten Sie außerdem um ein Vergleichsangebot einer zweiten Agentur, um ein Gefühl für marktübliche Preise der 24-Stunden-Betreuung im Jahr 2026 zu bekommen. Halten Sie alle Antworten schriftlich fest, idealerweise per E-Mail. So entsteht im Streitfall eine nachvollziehbare Grundlage. Wer diese Prüfung einmal sauber durchführt, kann künftige Preisanpassungen deutlich schneller einordnen.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Neue Rechtslage seit 2026: Der Mindestlohn von 13,90 Euro gilt auch für entsandte Betreuungskräfte, Bereitschaftszeit zählt als Arbeitszeit.
- Spannweite kennen: Sauber kalkulierte Verträge steigen oft nur um 5 bis 8 Prozent, unklare Altverträge können bis zu rund 3.340 Euro Mehrkosten im Monat auslösen.
- Gezielte Fragen stellen: Bereitschaftsstunden, Entsendenachweis und Zeiterfassung sollten Sie konkret bei der Agentur abfragen.
- Preiserhöhung nachrechnen: Die Differenz zum alten Vertrag muss sich rechnerisch aus Mindestlohn und Bereitschaftsstunden ableiten lassen.
- Schriftlich dokumentieren: Alle Antworten der Agentur schriftlich festhalten, um im Streitfall eine Grundlage zu haben.